Als Private Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag bei dem ab einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange Laibrente gezahlt wird. Dieser Zeitpunkt sowie die Höhe der Rente werden individuell vereinbart.
Die Private Rentenversicherung gilt als Ergänzung zur Gesetzlichen Rentenversicherung und federt deren immer größer werdenden Kürzungen ab. Daher ist sie in Kombination mit den anderen geförderten Vorsorgevarianten unverzichtbar.
Ob fondsgebunden, klassisch, mit Garantien oder ohne - die Gestaltungsmöglichkeiten sind auch hier vielfältig.
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