Die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der gesamten sozialen Sicherung der Arbeitnehmer. Zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und derprivaten Vorsorge soll die bAV zu einer ausreichenden Gesamtversorgung bei Erreichen des Rentenalters führen.

Unter betriebliche Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung zusagt.

Die betriebliche Altersversorgung dient der sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie.

Darüber hinaus versteht man unter betrieblicher Altersversorgung aber auch die Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer eines Unternehmens, kurz GGF genannt. Sie haben im Rahmen der bAV sehr flexible und unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Auskommen im Alter.

Der besondere Vorteil der bAV ist die steuerliche Absetzbarkeit sowie die Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben der Beiträge für den Arbeitgeber UND den Arbeitsnehmer.

Welche Durchführungswege, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und welches Einsparpotenzial für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der bAV bestehen zeigen wir Ihnen gerne.

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