Die privaten Pflegeversicherungsprodukte dienen der Absicherung im Pflegefall.

Denn meist reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus, anfallende Kosten für umfassende Pflege zu decken. Dann muss nach BGB gegebenenfalls auch Unterhalt von Verwandten in gerader Linie gezahlt werden. Das kann im Pflegefall bedeuten, dass Kinder oder Enkel für anfallende Pflegekosten herangezogen werden können.

Um keine Last für die eigenen Kinder oder Enkel zu sein, empfiehlt es sich dabei frühzeitig vorzusorgen. Wir beraten Sie gern.

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